Videosprechstunde

In Fällen, in denen eine körperliche Untersuchung oder sonstige Diagnostik nicht unbedingt notwendig erscheint, ist häufig auch ein Gespräch mittels Videosprechstunde ausreichend. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber eine „ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Kind-Krankmeldung) benötigen.

Hierfür müssen Sie, falls nicht bereits geschehen, die PraxisApp herunterladen und sich bei einem unserer ÄrztInnen anmelden. Wenn dies erfolgt ist, bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung (Termin in der Regel am gleichen Tag möglich).

Bitte begeben Sie sich zum vereinbarten Zeitpunkt dann in den virtuellen Warteraum der PraxisApp (unter Service/ Videosprechstunde), wir werden uns dann bei Ihnen melden.