Jugendmedizin

In der Pubertät kommt es zu großen körperlichen und seelischen Veränderungen, die Jugendliche stark verunsichern können. Oft kommt es zu Auseinandersetzungen in Familie, Schule, Arbeit und sozialem Umfeld, die alle Beteiligten belasten.

Die Jugend-Untersuchungen J1 und J2 bieten Jugendlichen die Möglichkeit, zuerst allein – und anschließend unter Einbeziehung der Eltern – mit uns über solche Themen zu sprechen. Bei der körperlichen Untersuchung erklären wir genau, was wir untersuchen und werden nichts ohne das Einverständnis der Jugendlichen tun. In unserer Praxis arbeiten männliche und weibliche Jugendärzte und so können die Jugendlichen „Ihren“ Arzt wählen.

Unabhängig von diesen Vorsorgeuntersuchungen kann natürlich jederzeit von Jugendlichen ein Termin ausgemacht werden, wenn sie Kummer oder Probleme haben. Ab dem 14. Lebensjahr ist der Arzt an die Schweigepflicht gegenüber den Eltern gebunden und wird diese nur mit einbeziehen, wenn der Jugendliche einverstanden ist.

Im Folgenden möchten wir euch, liebe Jugendliche, und Ihnen, liebe Eltern, häufige Untersuchungen im Jugendalter vorstellen.


VORSORGEUNTERSUCHUNG „J1“ (12 bis 14 Jahre)

Zu Beginn bitten wir euch und eure Eltern, einen Fragebogen auszufüllen. Ihr werdet gewogen, gemessen, euer Blutdruck wird bestimmt und eine Urinprobe wird untersucht. Anschließend werden wir uns ohne eure Eltern unterhalten. Wir nehmen uns dabei viel Zeit für alle eure Fragen und beraten euch bei Bedarf. Ihr werdet körperlich untersucht und wir werden euch dabei alles erklären. Erst danach werden eure Eltern in das Untersuchungszimmer kommen und können nun ihre eigenen Fragen stellen. Eventuell  wird auch eine Blutuntersuchung notwendig (Bestimmung des Cholesterinwertes, Schilddrüsenwerte). Wir überprüfen euren Impfstatus, beraten euch und können euch gegen humane Papillomviren (HPV) impfen.


VORSORGEUNTERSUCHUNG „J2“ (16 bis 17 Jahre)

Diese Vorsorgeuntersuchung läuft so ähnlich ab, wie ihr es von der J1 schon kennt. Zu Beginn bitten wir euch und eure Eltern, einen Fragebogen auszufüllen. Ihr werdet gewogen, gemessen, euer Blutdruck wird bestimmt und eine Urinprobe wird untersucht. Anschließend werden wir uns ohne eure Eltern unterhalten. Wir nehmen uns dabei viel Zeit für alle eure Fragen und beraten euch bei Bedarf. Danach werdet ihr körperlich untersucht und wir werden euch dabei alles erklären. Erst danach werden eure Eltern in das Untersuchungszimmer kommen und können nun ihre eigenen Fragen stellen. Falls erforderlich, nehmen wir euch Blut ab (falls noch nicht bei der J1 erfolgt). Wir überprüfen euren Impfstatus, beraten euch und können mögliche Impflücken schließen (z.B. auch gegen HPV).

Die Vorsorgeuntersuchung J2 wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns an. 


JUGENDARBEITSSCHUTZ-UNTERSUCHUNG

Alter: ca. 16 Jahre, vor Beginn einer Ausbildung
Bitte mitbringen: Berechtigungsschein zur Jugendarbeitsschutz-Untersuchung (erhältlich im Rektorat der letzten Schule), Impfpass
Ablauf: Wir werden uns mit euch unterhalten, euch gründlich untersuchen und beraten. Wir schauen aus unserer ärztlichen Sicht, ob der gewünschte Beruf für euch geeignet ist (z.B. bei Hauterkrankungen, Allergien).


UNTERSUCHUNG FÜR AUSLANDAUFENTHALT

Sollten ihr einen längeren Aufenthalt an einer ausländischen Schule planen, wird dafür oft eine ausführliche ärztliche Untersuchung mit Überprüfung der erfolgten Impfungen verlangt, ebenso häufig ein Tuberkulose-Test und eine Blutuntersuchung. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.


SPORTÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Wenn ihr Leistungs- oder Wettkampfsport betreibt, fordert euer Sportverein meist eine sportärztliche Untersuchung. Wir werden euch dafür körperlich untersuchen, häufig werdet ihr auch ein EKG benötigen. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.


UNTERSUCHUNGEN FÜR BERUFSPRAKTIKA

Vor Berufspraktika kann es nötig sein, dass wir euch körperlich untersuchen, euren Impfstatus kontrollieren und wenn nötig auch vervollständigen. Anschließend können wir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Die Kosten hierfür werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.